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   OLG Hamm, 21.03.2019 - III-1 Vollz (Ws) 42/19   

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https://dejure.org/2019,45407
OLG Hamm, 21.03.2019 - III-1 Vollz (Ws) 42/19 (https://dejure.org/2019,45407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2019 - III-1 Vollz (Ws) 42/19 (https://dejure.org/2019,45407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2019 - III-1 Vollz (Ws) 42/19 (https://dejure.org/2019,45407)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14

    Unzulässige Bezugnahme auf nicht in der Akte befindliche Schriftstücke nach § 115

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 42/19
    Über die in § 116 StVollzG ausdrücklich geregelten Zulassungsgründe hinaus ist die Rechtsbeschwerde nach allgemeiner Auffassung auch dann zuzulassen, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 28.10.2014 - III-1 Vollz(Ws) 497/14 -, Beschluss vom 12.11.2013 - III-1 Vollz(Ws) 517/13 -, jew. zit. n. juris; Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 4 m. w. N.; Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt P, § 116 Rn. 95).
  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 1 Vollz (Ws) 517/13

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Unmöglichkeit der Überprüfung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 42/19
    Über die in § 116 StVollzG ausdrücklich geregelten Zulassungsgründe hinaus ist die Rechtsbeschwerde nach allgemeiner Auffassung auch dann zuzulassen, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 28.10.2014 - III-1 Vollz(Ws) 497/14 -, Beschluss vom 12.11.2013 - III-1 Vollz(Ws) 517/13 -, jew. zit. n. juris; Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 4 m. w. N.; Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt P, § 116 Rn. 95).
  • OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 Vollz (Ws) 523/16

    Anspruch des Gefangenen auf Löschung von Daten und Aktenbestandteilen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 42/19
    Auch die Verweisung auf bei den Akten befindliche Schriftstücke darf gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 StVollzG lediglich wegen der Einzelheiten erfolgen, d. h. der Inhalt eines in Bezug genommenen Schriftstücks muss jedenfalls in groben Zügen im Beschluss selbst dargelegt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - III-1 Vollz (Ws) 523/16 -, juris).
  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 Vollz (Ws) 538/16
    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 42/19
    Denn ohne jegliche tatsächliche Feststellungen zu den von der Strafvollstreckungskammer bei ihrer Beurteilung der Entscheidung der Antragsgegnerin - im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend (vgl. Senat, Beschluss vom 24.01.2017 - III-1 Vollz (Ws) 538/16 - m.w.N., juris) - maßgeblich angeführten Aspekten wie den Anlasstaten, der Persönlichkeit des Betroffenen und seinem Werdegang vor und nach den Taten vermag der Senat die Nachvollziehbarkeit insbesondere der Bewertung nicht hinreichend zu überprüfen, dass der Betroffene nach der Abwägung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände für den offenen Vollzug noch nicht geeignet erscheine (wobei zudem die Formulierung, dass derzeit " keine günstige Prognose " gestellt werden könne, missverständlich erscheint, da die Verlegung in den offenen Vollzug nicht notwendig eine positive Sozialprognose voraussetzt, vgl. Senat, Beschluss vom 24.01.2017, a.a.O.; Arloth in: Arloth/Kra, a.a.O., § 10 StVollzG Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.07.2021 - 1 Vollz (Ws) 207/21

    Offener Vollzug; Selbstdisziplin; Absprachefähigkeit; Eignung;

    Lediglich ergänzend weist der Senat insoweit darauf hin, dass eine Verlegung in den offenen Vollzug nicht notwendig eine positive Sozialprognose voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2019 - III-1 Vollz (Ws) 42/19 -, juris).
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